Über Einreichungen freuen wir uns sehr. Bitte kontaktieren Sie hierzu die einzelnen Redaktionen SLLD-Z, SLLD-B, SLLD-E oder SLLD-U.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Einreichung bisher nicht veröffentlicht ist. Es ist nicht notwendig, Ihren Vorschlag bereits formatiert einzureichen. Nach einer Vorprüfung Ihrer Einreichung durch die einzelnen Redaktionen geht Ihr Beitrag in ein doppelt blindes Begutachtungsverfahren, bei dem passgenaue Gutachterinnen und Gutachter Ihre Einreichungen kommentieren und ihre Einschätzungen den Redaktionen melden. Die Redaktionen treffen die Entscheidung, ob Ihr Beitrag (mit kleinen bzw. großen Auflagen) angenommen werden kann. Bei positiver Rückmeldung erhalten Sie die Formatierungsvorlagen.